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   RG, 01.02.1935 - VII 313/34   

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https://dejure.org/1935,496
RG, 01.02.1935 - VII 313/34 (https://dejure.org/1935,496)
RG, Entscheidung vom 01.02.1935 - VII 313/34 (https://dejure.org/1935,496)
RG, Entscheidung vom 01. Februar 1935 - VII 313/34 (https://dejure.org/1935,496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann den Schiedsrichtern von den Schiedsparteien, den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft, die Befugnis übertragen werden, über die Auseinandersetzung und die dabei entstandenen Streitigkeiten auch in der Weise zu entscheiden, daß statt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 147, 22
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57

    Rechtsmittel

    Ein Schiedsspruch ist nicht schon deshalb aufzuheben, weil er eine Entscheidung trifft, die vom ordentlichen Gericht im Zivilprozeß nicht hätte erlassen werden können (RGZ 147, 22, 25).
  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 71/74

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs und Kostenschiedsspruchs - Anpassung

    Ihm können die Parteien eine weitergehende Befugnis zur Rechtsgestaltung, als sie dem ordentlichen Gericht zukommt, einräumen (RGZ 147, 22, 24; BGH LM Nr. 7 zu § 1025 ZPO; NJW 1959, 1493, 1494).
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